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Neun statt acht Monate Freiheitsstrafe für Ex-Kantonsrat

Neun statt acht Monate  Freiheitsstrafe für Ex-Kantonsrat Neun statt acht Monate  Freiheitsstrafe für Ex-Kantonsrat

Ein ehemaliger Ausserschwyzer Kantonsrat stand am Mittwoch in einem Berufungsprozess vor den Schranken der Zürcher Justiz. Er wurde vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens freigesprochen.

Neun statt acht Monate Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährung. Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe erhält der ehemalige Schwyzer Politiker eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. So lautet das Urteil des Zürcher Obergerichts im gestrigen Berufungsprozess. Im Grossen und Ganzen sei damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt worden, erklärte der Richter bei der Urteilsverkündigung. Der happigste Vorwurf, nämlich die versuchte Vergewaltigung, ist definitiv vom Tisch.

Der Zürcher Staatsanwalt hat-te am Mittwoch für den ehemaligen Schwyzer SVP-Kantonsrat eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert. Die Prostituierte habe ausgesagt, dass sie Angst um ihr Leben gehabt habe. «Die Rechtsmedizin geht von einem lebensbedrohlichen Vorfall aus», sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe ihr die Luft abgedrückt, bis ihr schwindlig geworden sei. Der Ex-Politiker müsse deshalb wegen Gefährdung des Lebens verurteilt werden.

Der Anwalt des Angeklagten hielt einen Schuldspruch wegen Gefährdung des Lebens für übertrieben. Sollte das Obergericht jedoch zu diesem Schluss kommen, seien maximal zwölf Monate bedingt angemessen. Der ehemalige SVP-Kantonsrat stritt in der Befragung ab, dass er die Prostituierte angegriffen und gewürgt haben soll. Er habe sie lediglich geschubst, wiederholte er frühere Aussagen.

Der Koch hatte sich 2021 für Sadomaso-Sex mit einer damals 26-jährigen Frau in Zürich-Oerlikon getroffen. Geplant waren Rollenspiele mit Leine und Halsband. Er selber bezeichnete sich in Whatsapp-Chats mit ihr als «devotes Schweinchen». Die Verhandlung fand ohne die Privatklägerin statt. Die Deutsche zog ihre Berufung nach dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Zürcher Bezirksgericht wieder zurück.

Keine Gefährdung des Lebens Vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens wurde der heute 41-Jährige freigesprochen. Die Argumente des Staatsanwaltes, die Aussagen der Privatklägerin seien «authentisch und glaubwürdig», wies der Verteidiger vehement zurück. Er machte geltend, dass sich die Klägerin in den diversen Befragungen «widersprüchlich» geäussert habe. Der Angeklagte entschuldigte sich wie zuvor vor dem Bezirksgericht. Er stehe zu dem, was er gemacht habe, lasse sich aber nichts unterstellen, was er nicht getan habe.

Die Medien hätten korrekt berichtet, so der Verteidiger. Er kritisierte aber die Anklageschrift, die den Angeklagten als eigentliches «Monster im Gewaltrausch» dargestellt habe. Jemanden in den «Schwitzkasten» zu nehmen, könne höchstens als leichte Körperverletzung taxiert werden. Auch der Richter sah die Aussagen der Privatklägerin als glaubwürdig an – ganz anders als jene des Angeklagten. Er lüge, warf der Richter dem Angeklagten vor. Nur er wisse, wie der Streit weitergegangen wäre und ob es zu einer Vergewaltigung gekommen wäre oder nicht. Das Gericht könne dem aber nicht nachgehen, weil hier Aussage gegen Aussage stehe und keine Zeugen vorhanden seien.

Kaum ein Weiterzug ans Bundesgericht

Sowohl die Verteidigung wie die Staatsanwaltschaft geben an, vor einem Entscheid das schriftliche Urteil abzuwarten. Beide dürften aber auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichten.

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