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Höhere Trinkwassergebühren wegen neuer Grundwasserfassung

Höhere Trinkwassergebühren wegen neuer Grundwasserfassung Höhere Trinkwassergebühren wegen neuer Grundwasserfassung

Um eine neue Grundwasserfassung im Breukholz zu finanzieren, muss der Bezirk die Trinkwassergebühren erhöhen.

Wie aus dem Beschluss des Bezirksrats vom 14. August hervorgeht, wird das Schwyzer Amt für Umweltschutz die Konzession für das Pumpwerk Rabennest, die 2030 abläuft, nicht mehr erneuern. Um künftig die Wasserversorgung sicherzustellen, musste der Bezirk eine Stelle für eine neue Grundwasserfassung suchen und ist mittlerweile im Breukholz in Gross fündig geworden.

Die neue Grundwasserfassung mit einem Pumpwerk und einer Leitung bis zur Stollern kostet rund 6,5 Millionen Franken. Um die Planungs- und Baukosten sicherzustellen, hat der Bezirk beschlossen, die Trinkwassergebühren von heute 1.10 Franken auf 1.30 Franken pro Kubikmeter zu erhöhen. Die neue Gebühr gilt ab dem 1. April 2025 bis und mit 2027. Ab 2028 soll die Gebühr nochmals auf 1.45 Franken verteuert werden, «bis die Finanzen der Spezialfinanzierung wieder ausgeglichen sind». Sachvorlage und Abstimmung im 2025 Wie der Bezirk schreibt, entspricht diese vorübergehende Preiserhöhung dem gültigen Reglement. Auch die kantonale Preisüberwachung hat im Juli grünes Licht dafür gegeben.

Auch die Wasserversorgung in Gross, die ihre Fassung aus denselben Grundwasservorkommen speist, hat soweit kein Problem mit dem Vorhaben des Bezirks. Wie Karl Fisch, der Präsident der Wasserversorgung Gross, meint, habe man grundsätzlich nichts gegen dieses Vorhaben. Trotzdem habe man eine vorsorgliche Einsprache gemacht, die festhalte, dass der Bezirk für Ersatz sorgen müsse, falls die neue Grundwasserfassung das Wasser vom Gross «absauge ». Des Weiteren beabsichtige man jedoch keine weiteren Einsprachen.

Laut Landschreiber Patrick Schönbächler ist das Projekt noch nicht so weit ausgereift, dass näher darüber berichtet werden kann. «Im Moment laufen noch Abklärungen, Landverhandlungen, und bekanntlich muss auch der Standort noch Aufnahme in eine Schutzzone finden», so Schönbächler. Es werde 2025 eine Sachvorlage und eine Abstimmung geben, was bedeute, dass Näheres zum Projekt erst im kommenden Februar 2025 vorliegen werde.

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