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Steuerentlastungen von 70 Millionen

IN KÜRZE

Schwyz. Der Regierungsrat prüft mit einer Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2026 gezielt natürliche Personen zu entlasten. Die Vorlage sieht eine deutliche Erhöhung der Sozialabzüge sowie allgemeiner Abzüge vor. Auch wird die teuerungsbedingte kalte Progression beim Einkommenssteuertarif ausgeglichen. Zur Stärkung der interkantonalen Steuerattraktivität soll der Maximalsteuersatz bei der Besteuerung von Kapitalleistungen gesenkt werden. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Dezember 2024.

Natürliche Personen, die mit steigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten konfrontiert sind, sollen steuerlich nachhaltig entlastet werden. Dies soll in erster Linie durch Erhöhung der Sozialabzüge für Ehepaare, übrige Steuerpflichtige, Kinder und Alleinerziehende sowie auch bestimmter allgemeiner Abzüge (Versicherungs- und Sparkapitalzinsenabzug, Kinderdrittbetreuungskostenabzug und Abzug von Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten) erreicht werden. Von einer Erhöhung der Sozialabzüge profitieren alle Steuerpflichtigen und von der Erhöhung der allgemeinen Abzüge zusätzlich bestimmte Personengruppen. Zur weiteren Entlastung von Familien mit Kindern soll zusätzlich auch der Entlastungsabzug – dessen Höhe vom Einkommen, Vermögen und der Anzahl Kinder abhängt – erhöht werden. Eine Senkung des Maximalsteuersatzes bei der Besteuerung von Kapitalleistungen soll die Steuerattraktivität des Kantons bei hohen Kapitalleistungen verbessern.

Wird der Lohn an die Teuerung angepasst, steigt dadurch die Steuerbelastung. Dies deshalb, weil als direkte Folge des höheren Lohnes ein höheres steuerbares Einkommen resultiert, auf das ein höherer Steuersatz zur Anwendung gelangt. Dieser Effekt wird als kalte Progression bezeichnet und ist nach geltendem Recht erst bei einer mindestens zehnprozentigen Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) auszugleichen. Seit dem letzten Ausgleich auf die Steuerperiode 2010 dürfte diese Schwelle in naher Zukunft erreicht werden. Daher schlägt der Regierungsrat vor, die kalte Progression beim Einkommenstarif mit der auf 2026 geplanten Steuergesetzteilrevision auszugleichen. Künftig soll der volle Ausgleich der kalten Progression alle drei Jahre automatisch erfolgen.

Um den Verkehr zwischen den Steuerbehörden und den steuerpflichtigen Personen künftig elektronisch durchführen zu können, werden kantonale gesetzliche Grundlagen geschaffen. Damit kann für beide Seiten ein nachhaltiger Effizienzgewinn erzielt werden. Die weiteren Anpassungen betreffen neben der Umsetzung der harmonisierungsrechtlichen Bundesvorschriften die Besteuerung von Geldspielgewinnen, die Quellensteuer, die Grundstückgewinnsteuer, die Amtshilfe, die Vertretung der steuerpflichtigen Personen, das Steuerregister, den Steuerbezug und das Steuerstrafverfahren.

Die steuerlichen Entlastungen belaufen sich insgesamt auf rund 70 Millionen Franken. Davon entfallen rund 31 Millionen Franken allein auf den kantonalen Haushalt. Die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte ist aktuell mehrheitlich sehr gut und lässt eine Entlastung in diesem Umfang zu. Insbesondere, da der Kanton die Gemeinwesen per 2025 über die Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 bereits mit rund 85 Millionen Franken entlastet. Die Steuergesetzteilrevision soll auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten./Mitg.

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