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Landwirt liess sein Kalb drei Monate lang leiden

Ein Bauer aus der Region ist wegen Tierquälerei verurteilt worden.

Ein Hof im inneren Kantonsteil von Schwyz war diesen Frühling amtlich kontrolliert worden. Bei der Inspektion entdeckte das Veterinäramt eine «viel zu eng gebundene Kuhkette» an einem Kalb, wie es in einem Strafbefehl der Schwyzer Staatsanwaltschaft heisst. Das Tier, seit rund drei Monaten so angebunden, wies durch die stete Reizung haarlose Vernarbungen und eine schmerzhafte Hautwunde am Nacken auf.

Teilweise kommen die Kontrolleure unangemeldet Die Staatsanwaltschaft: «Es wäre die Pflicht des Landwirts als Tierhalter gewesen, die Gesundheit seiner Tiere so oft wie nötig zu überprüfen.» Der Bauer wurde verurteilt zu einer Busse samt Kosten von 1100 Franken, hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe von 900 Franken.

Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Schwyz werden von Gesetzes wegen regelmässig, in der Regel alle vier Jahre, durch den Veterinärdienst des Laboratoriums der Urkantone kontrolliert. Teilweise kommen die Kontrolleure unangemeldet, in vereinzelten Fällen in Polizeibegleitung.

Vereinzelt gibt es Höfe mit Mängeln Kontrolliert wird nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern etwa auch der korrekte Einsatz von Medikamenten und die allgemeine Hygiene. Laut dem Veterinärdienst arbeite ein grosser Teil der Betriebe vorbildlich, vereinzelt gäbe es aber Höfe mit Mängeln.

Die Missstände würden generell zügig behoben. Das Veterinäramt hat in gravierenden Fällen die Pflicht, die Strafverfolgung einzuschalten, wie das im aktuellen Fall passiert ist. Ausserdem kann in Einzelfällen ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden, wobei hier immer die Verhältnismässigkeit im Vordergrund steht.

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