Haus «Hecht» wird neu erbaut
Am 5. Juli wurde zum dritten Mal das Baugesuch zum Abbruch und Neubau des Hauses «Hecht» veröffentlicht. Unterdessen wurde das Projekt bewilligt.
Das Haus «Hecht» wurde nach dem letzten Dorfbrand 1680 gebaut. Seit dieser Zeit wurde viel umgebaut. Auch eine Aufstockung kam hinzu. Beim Bau der angrenzenden Liegenschaften kam es zu grossen Schäden am bestehenden Gebäude. Aufgrund dieser Schäden wurde das Haus aus dem Kantonalen Inventar der schützenswerten und geschützten Bauten und Objekte (KIGBO) mittels Regierungsratsbeschlusses vom 6. November 2018 entlassen. Das neu zu erstellende Gebäude weist wiederum gleich viele Stockwerke auf wie das bestehende. Im Untergeschoss, erschlossen von der Schwanenstrasse her, werden eine Garage, Keller und Technikräume entstehen. Im Erdgeschoss wird wiederum eine Ladenfläche für das Gewerbe angeboten. Einzig die Raumhöhe, aktuell umfasst diese anderthalb Geschosse, wird auf die übliche Raumhöhe für Läden reduziert. Der Zugang zu den Wohnungen erfolgt über die Hauptstrasse. Im ersten Obergeschoss werden zwei Wohnungen, im zweiten bis zum vierten Geschoss je eine Wohnung gebaut. Das Dachgeschoss wird ebenfalls ausgebaut. Diese Wohnung erhält eine Galerie.
Bohrpfähle und Massivbauweise
Um die notwendige Stabilität zu gewährleisten, wird der Neubau auf Bohrpfählen fundiert und komplett in Massivbauweise erstellt. Die Nordfassade, jene Richtung Hauptstrasse, orientiert sich am jetzigen Aussehen. Für den unteren Teil ist ein klassischer Sockel in Steinausbildung vorgesehen. Das Flächenverhältnis Stein-Glas wird zugunsten des Steins gegenüber dem heutigen Bau leicht erhöht. Die Symmetrie der Fenster bleibt gewahrt, die Fassade der Obergeschosse wird verputzt. Die Südfassade, Richtung Schwanenstrasse, wird mit grosszügigen Fenstern geöffnet. Ein Satteldach mit einer Indach-Photovoltaikanlage von rund 130 Quadratmetern schliesst den Bau nach oben ab. Die Höhe des Hauses entspricht jener des aktuellen Baus. Ebenfalls kam es zu einer Abweichung des Gebäudeprofils in der Flucht zum Haus «Bären». Da aber ansonsten alle notwendigen Vorgaben eingehalten worden sind, konnte hier eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.
Mit dem Eintreffen der Baubewilligung könnte nach der Baufreigabe der Abbruch in Angriff und der Neubau gestartet werden. Zum momentanen Zeitpunkt kann die Bauherrschaft noch keine Angaben zu einem Start der Arbeiten und einem allfälligen Zeitablauf machen.